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   OVG Thüringen, 17.10.2005 - 4 N 847/05   

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https://dejure.org/2005,31330
OVG Thüringen, 17.10.2005 - 4 N 847/05 (https://dejure.org/2005,31330)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.10.2005 - 4 N 847/05 (https://dejure.org/2005,31330)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 4 N 847/05 (https://dejure.org/2005,31330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung eines Zweckverbandes durch Bekanntmachung im Amtsblatt; Für Bekanntmachung einer Verbandssatzung zuständiges Publikationsorgan; Anforderungen des bei Bekanntmachung publizierten Mindestinhalts der Satzung; Bekanntmachung von Anlagen als wesentlichem und ...

  • Judicialis

    ThürBekVO § 2 Abs. 1; ; ThürBekVO § 5 Satz 3; ; ThürKGG § 17 Abs. 2; ; ThürKGG § 17 Abs. 2 Nr. 2; ; ThürKGG § 19 Abs. 1 Satz 3; ; ThürKGG § 19 Abs. 1 Satz 4

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.10.2005 - 4 N 847/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 -, LKV 2001, 415 f.) entsteht ein kommunaler Zweckverband gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG am Tag nach der Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung, wenn in der Verbandssatzung kein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

    Er hat jedoch dem ebenfalls mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Rechtssicherheit den Vorrang eingeräumt, indem er das Vertrauen derer, die nach der Lektüre einer bekannt gemachten Verbandssatzung von der Existenz des Zweckverbandes ausgehen, als schützenswert angesehen hat (vgl. im Einzelnen Urteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 -, a. a. O.).

    Demnach kommt es für das Wirksamwerden der Zweckverbandssatzung und die Existenz des Zweckverbands grundsätzlich nicht darauf an, ob von allen Mitgliedsgemeinden Beschlüsse zur Gründung des Zweckverbands gefasst wurden und ob die den Gemeinden vorliegende Satzungsfassung, die tatsächlich vereinbarte und die veröffentlichte Fassung übereinstimmen (vgl. Urteil vom 18.12.2000, a. a. O.; Beschluss vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337 f.]).

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.10.2005 - 4 N 847/05
    Welche Anforderungen im Einzelnen an die Bekanntmachung zu stellen sind, hat der Senat im Urteil vom 30.08.2001 näher dargelegt (4 KO 199/00 -, LKV 2002, S. 138 [139]).

    Im oben genannten Urteil vom 30.08.2001 (a. a. O.) hatte sich der Senat bereits mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem eine Anlage der Zweckverbandssatzung bei der Bekanntmachung nicht mit abgedruckt war.

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.10.2005 - 4 N 847/05
    Wie der Senat u. a. im Urteil vom 09.12.2003 (4 KO 583/03, ThürVGRspr. 2005, S. 7; AbfR 2004, S. 181 f. [LS]; LKV 2005, S. 30 [LS]) unter eingehender Darlegung der Sach- und Rechtslage entschieden hat, war für den genannten Zeitpunkt die Bekanntmachungsregelung in der Hauptsatzung des Landkreises Gotha vom 13.07.1994 maßgeblich.

    Wie im Urteil vom 09.12.2003 (a. a. O.) bereits erwähnt, hat der Landkreis zwar noch nach Erlass der neuen Hauptsatzung amtliche Bekanntmachungen im "Gothaer Wochenblatt" abgedruckt.

  • OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Personen des

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.10.2005 - 4 N 847/05
    Demnach kommt es für das Wirksamwerden der Zweckverbandssatzung und die Existenz des Zweckverbands grundsätzlich nicht darauf an, ob von allen Mitgliedsgemeinden Beschlüsse zur Gründung des Zweckverbands gefasst wurden und ob die den Gemeinden vorliegende Satzungsfassung, die tatsächlich vereinbarte und die veröffentlichte Fassung übereinstimmen (vgl. Urteil vom 18.12.2000, a. a. O.; Beschluss vom 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, LKV 2002, S. 336 [337 f.]).
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